Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40215
OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19 (https://dejure.org/2019,40215)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2019 - 10 OA 217/19 (https://dejure.org/2019,40215)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2019 - 10 OA 217/19 (https://dejure.org/2019,40215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,40215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15

    Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    Maßgebend ist dabei das sich bei objektiver Beurteilung aus der Antragsbegründung ergebende wirtschaftliche und gegebenenfalls auch ideelle (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.09.2015 - 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 2 m.w.N.) Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung, nicht die Bedeutung, die ihr subjektiv beigemessen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2018 - 10 OA 194/18 -, juris Rn. 3).

    Mit der Befugnis, den Streitwert gemäß § 52 Abs. 1 GKG "nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist", ist dem Gericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen, sich einer weitgehenden Schematisierung und Typisierung für gleichartige Streitigkeiten zu bedienen und zu pauschalieren (Senatsbeschluss vom 24.03.2015 - 10 OA 9/15 -, juris Rn. 4; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.09.2015 - 9 KSt 2.15 -, BeckRS 2015, 54083 Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2011 - 13 OA 196/11

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde durch den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    Über die zulässige Beschwerde entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Gerichtskostengesetz (GKG) der Berichterstatter des Senats als Einzelrichter, weil der angegriffene Beschluss durch die Berichterstatterin (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.05.2019 - 13 OA 134/19 -, juris Rn. 2 unter Verweis auf den Beschluss vom 14.10.2011 - 13 OA 196/11 -, juris Rn. 3; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.10.2010 - 5 OA 259/10 -, juris Rn. 1; zum Streitstand vgl. Laube in BeckOK, Kostenrecht, Stand: 01.09.2019, GKG § 68 Rn. 144) der Kammer getroffen worden ist.

    Im Rahmen von Beschwerden gegen die Festsetzung des Streitwerts nach § 68 GKG besteht kein Verschlechterungsverbot (Senatsbeschluss vom 24.03.2015 - 10 OA 9/15 -, juris Rn. 2; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 14.10.2011 - 13 OA 196/11 -, juris Rn. 9 und vom 04.02.2008 - 5 OA 185/07 -, juris Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2010 - 10 ME 51/10

    Gegenstandswertfestsetzung im Zusammenhang mit einem Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    Eine andere Bestimmung der Höhe des Streitwerts kann in Verfahren um eine pflanzenschutzrechtliche Zulassung etwa dann erfolgen, wenn der Antragsbegründung in ausreichend substantiierter Weise eine Gewinnerwartung zu entnehmen ist, die eine abweichende Festsetzung rechtfertigt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 31.05.2010 - 10 ME 51/10 -, juris).

    Soweit die Beschwerdeführer in ihrer Beschwerdebegründung nunmehr geltend machen, dass ein Streitwert in Höhe von 3 Millionen Euro angemessen sei, ist auch dieses Vorbringen nicht hinreichend substantiiert, zumal sie insoweit auf einen nicht näher konkretisierten Schaden abstellen und nicht auf den zum Zeitpunkt der Klageerhebung (vgl. § 40 GKG) noch erwarteten Gewinn (vgl. Senatsbeschluss vom 31.05.2010 - 10 ME 51/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 10 OA 9/15

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Streitwert; Tierhalter; Tierseuchenrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    Im Rahmen von Beschwerden gegen die Festsetzung des Streitwerts nach § 68 GKG besteht kein Verschlechterungsverbot (Senatsbeschluss vom 24.03.2015 - 10 OA 9/15 -, juris Rn. 2; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 14.10.2011 - 13 OA 196/11 -, juris Rn. 9 und vom 04.02.2008 - 5 OA 185/07 -, juris Rn. 2).

    Mit der Befugnis, den Streitwert gemäß § 52 Abs. 1 GKG "nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist", ist dem Gericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen, sich einer weitgehenden Schematisierung und Typisierung für gleichartige Streitigkeiten zu bedienen und zu pauschalieren (Senatsbeschluss vom 24.03.2015 - 10 OA 9/15 -, juris Rn. 4; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.09.2015 - 9 KSt 2.15 -, BeckRS 2015, 54083 Rn. 4).

  • BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16

    Streitwertfestsetzung (hier: Heranziehung eines Gutachtens zu den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    Maßgebend ist dabei das sich bei objektiver Beurteilung aus der Antragsbegründung ergebende wirtschaftliche und gegebenenfalls auch ideelle (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.09.2015 - 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 2 m.w.N.) Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung, nicht die Bedeutung, die ihr subjektiv beigemessen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2018 - 10 OA 194/18 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 10 ME 191/19

    Befristung; faktischer Vollzug; isolierte Anfechtbarkeit; isolierte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    In Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens hält der Senat das Interesse an einer erstrebten pflanzenschutzrechtlichen Zulassung nach ständiger Praxis mit 100.000 Euro in der Regel als ausreichend bemessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.10.2019 - 10 ME 191/19 -, juris Rn. 26, vom 10.04.2014 - 10 LA 32/13 -, vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 und vom 24.08.2010 - 10 LA 118/09 - (Tenor nicht veröffentlicht), jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 10 OA 194/18

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei laufenden Leistungen im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    Maßgebend ist dabei das sich bei objektiver Beurteilung aus der Antragsbegründung ergebende wirtschaftliche und gegebenenfalls auch ideelle (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.09.2015 - 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 2 m.w.N.) Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung, nicht die Bedeutung, die ihr subjektiv beigemessen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2018 - 10 OA 194/18 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    In Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens hält der Senat das Interesse an einer erstrebten pflanzenschutzrechtlichen Zulassung nach ständiger Praxis mit 100.000 Euro in der Regel als ausreichend bemessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.10.2019 - 10 ME 191/19 -, juris Rn. 26, vom 10.04.2014 - 10 LA 32/13 -, vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 und vom 24.08.2010 - 10 LA 118/09 - (Tenor nicht veröffentlicht), jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 5 OA 185/07

    Anwendbarkeit des Grundsatzes des Verschlechterungsverbots (Verbot der reformatio

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    Im Rahmen von Beschwerden gegen die Festsetzung des Streitwerts nach § 68 GKG besteht kein Verschlechterungsverbot (Senatsbeschluss vom 24.03.2015 - 10 OA 9/15 -, juris Rn. 2; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 14.10.2011 - 13 OA 196/11 -, juris Rn. 9 und vom 04.02.2008 - 5 OA 185/07 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2010 - 10 LA 118/09

    Widerruf einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OA 217/19
    In Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens hält der Senat das Interesse an einer erstrebten pflanzenschutzrechtlichen Zulassung nach ständiger Praxis mit 100.000 Euro in der Regel als ausreichend bemessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.10.2019 - 10 ME 191/19 -, juris Rn. 26, vom 10.04.2014 - 10 LA 32/13 -, vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 und vom 24.08.2010 - 10 LA 118/09 - (Tenor nicht veröffentlicht), jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 LA 32/13

    Voraussetzungen einer Genehmigung für den Parallelhandel nach Art. 52 Abs. 1 Satz

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2019 - 13 OA 134/19

    Gewerbeuntersagung; Shisha-Bar; Streitwertbeschwerde; Tabak; Verbot; Verwendung;

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2010 - 5 OA 259/10

    Streitwertbestimmung - Festsetzung von einem Berichterstatter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - 1 E 727/09
  • VG Braunschweig, 17.03.2022 - 1 A 36/21

    Anwendungsbestimmung; Aquatische Risikobewertung; Nichtzielpflanzen;

    In Anlehnung an die ständige Praxis des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (siehe Nds. OVG, Beschl. v. 2.3.2020 - 10 LA 113/18 -, juris Rn. 69; Beschl. v. 15.11.2019 - 10 OA 217/19 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 10.10.2019 - 10 ME 191/19 -, juris Rn. 26; Beschl. v. 10.4.2014 - 10 LA 32/13 -, juris; Beschl. v. 13.1.2014 - 10 LA 48/12 -, juris; Beschl. v. 24.8.2010 - 10 LA 118/09 -, juris (Tenor n.v.)) hält das Gericht in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens das Interesse an einer erstrebten pflanzenschutzrechtlichen Zulassung mit 100.000 EUR in der Regel als für ausreichend bemessen.

    Eine andere Bestimmung der Höhe des Streitwerts kann nur dann erfolgen, wenn in ausreichend substantiierter Weise eine Gewinnerwartung vorliegt, die eine abweichende Festsetzung rechtfertigt (Nds. OVG, Beschl. v. 15.11.2019 - 10 OA 217/19 -, juris Rn. 6).

    Weitere Angaben für den zum Zeitpunkt der Klageerhebung (vgl. § 40 GKG) noch erwarteten Gewinn (siehe Nds. OVG, Beschl. v. 15.11.2019 - 10 OA 217/19 -, juris Rn. 8) hat sie nicht vorgetragen.

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 10 LA 116/22

    Antrag, erneuter; Arzneimittelrecht; Ermessensspielraum; Erneuerungszulassung;

    Das Interesse an einer erstrebten pflanzenschutzrechtlichen Zulassung ist mit 100.000 Euro in der Regel ausreichend bemessen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 2.3.2023 - 10 LA 113/18 -, juris Rn. 69 und grundlegend Beschluss vom 15. November 2019 - 10 OA 217/19 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2020 - 10 LA 113/18

    Frist; Hemmungsfrist; Hemmungsmitteilung; Vertrauensschutz; Wiederholungsgefahr

    Das Interesse an einer erstrebten pflanzenschutzrechtlichen Zulassung ist mit 100.000 Euro in der Regel ausreichend bemessen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. grundlegend Beschluss vom 15. November 2019 - 10 OA 217/19 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 10 LA 14/23

    Authorisation, Product, Old; Bindungswirkung; Document, Guidance;

    Das Interesse an einer erstrebten pflanzenschutzrechtlichen Zulassung ist mit 100.000 Euro in der Regel ausreichend bemessen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 2.3.2023 - 10 LA 113/18 -, juris Rn. 69 und grundlegend Beschluss vom 15. November 2019 - 10 OA 217/19 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2023 - 10 OA 103/23

    Kommunalwahl; Streitwert; Wahlanfechtung; Wahlbewerber; Zur Bemessung des

    Mit der Befugnis, den Streitwert gemäß § 52 Abs. 1 GKG "nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist", ist dem Gericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen, sich einer weitgehenden Schematisierung und Typisierung für gleichartige Streitigkeiten zu bedienen und zu pauschalieren (Senatsbeschlüsse vom 15.11.2019 - 10 OA 217/19 -, juris Rn. 6, und vom 24.3.2015 - 10 OA 9/15 -, juris Rn. 4; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 -, BeckRS 2015, 54083 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht